Gewerbe

Mineralische Abfälle

Informationen zur Annahme

Die HDG übernimmt die Entsorgung mineralischer Abfälle bis DK II

  • aus dem Enzkreis
  • von den Kooperationspartnern des Enzkreises:
    Landkreise Karlsruhe + Rastatt, Städte Karlsruhe + Pforzheim.

Ist Ihr mineralischer Abfall auf der Deponie HAMBERG zur Beseitigung zugelassen? Das prüfen Sie bitte in unserer Abfallartenliste.

Unterlagen

Um Ihren mineralischen Abfall richtig einzustufen, benötigt unser Stoffstrommanagement im Vorfeld folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Analyse(n) aus einer repräsentativen Haufwerks-Beprobung nach DepV (Stand September 2019) und der Handlungshilfe Baden-Württemberg zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Schadstoffen
  • Beachten Sie auch unser Infoblatt Analysenanforderungen für mineralische Abfälle
  • ACHTUNG: Für gefährliche Abfälle (z. B. PAK > 200 mg / kg) ist ein elektronischer Entsorgungsnachweis zusätzlich erforderlich.
  • Probebegleitprotokoll (vom Labor)
  • Probenahmeprotokoll nach LAGA PN 98 (vom Probenehmer): Die Probenahme muss nach den Vorgaben der LAGA PN 98 (Verordnungsrang) erfolgen und vom Probenehmer auf dem Protokoll vermerkt werden (Probenahme erfolgte nach LAGA PN 98). Die Probenahme muss von einer Person mit Fachkundenachweis vorgenommen werden. Die Fachkunde muss mit einem Zertifikat nachgewiesen werden.
  • Erklärung des Untersuchungsinstitutes (vom Labor)
  • Grundlegende Charakterisierung: Bitte beachten Sie, das KrWG setzt eine Verwertung des Abfalls vor die Beseitigung. Das bedeutet, Sie prüfen zuerst die Möglichkeit der Verwertung des Abfalls. Stellt sich heraus, dass eine Verwertung nicht möglich ist, ist dies ab einer Abfallmenge von > 3.000 Mg auf dem Beiblatt zur Verwertungsprüfung zu begründen und der Grundlegenden Charakterisierung beizulegen.

Informationen zur Anlieferung

Vor Ihrer Anlieferung

Zu Ihrer Anlieferung

  • Bringen Sie die folgenden notwendigen Unterlagen mit:
    • Gültige Annahmeerklärung der HDG mbH
    • Formloser Begleitschein (bei nicht gefährlichem Abfall)
    • Ausdruck des signierten elektronischen Begleitscheines aus dem eANV-System (bei gefährlichem Abfall)
    • Gültiger Entsorgungsnachweis (EN/SN, bei gefährlichem Abfall)
  • Planen Sie mindestens eine Stunde Zeit für die Formalitäten und das Entladen auf der Deponie ein.
  • Beachten Sie die  Benutzungsordnung der Deponie HAMBERG.

 

Sie benötigen unsere Unterstützung?

Unser Stoffstrommanagement ist Ihnen gerne behilflich. Senden Sie hierzu bitte Ihre Entsorgungsanfrage an deponien[at]hdg-maulbronn.de