eANV

Gewerbe

Nach den Bestimmungen der Nachweisverordnung sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen verpflichtet das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) durchzuführen.

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist Pflicht!

Anhand von elektronisch erstellten Nachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen (eANV) muss der Entsorgungsweg von gefährlichen Abfällen dokumentiert, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und in Registern gespeichert werden.

Wer ist dazu verpflichtet?

Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen

Wer ist dazu nicht verpflichtet?

  • Erzeuger von gefährlichen Abfällen bei Kleinmengen unter 2 Tonnen pro Jahr
  • Erzeuger, Beförderer und Entsorger von ungefährlichen Abfällen
  • Privathaushalte

Wie nutzen Sie das eANV?

  • über ein entsorgerunabhängiges Webportal eines eANV-Providers
  • mit einer eANV spezifischen Softwarelösung durch einen IT-Dienstleister
  • direkt bei der Zentralen-Koordinierungs-Stelle (ZKS), hier ist die Nutzung kostenfrei

Zuerst bei der ZKS registrieren

Registrieren Sie sich immer zuerst bei der ZKS und richten dort ein Postfach ein. Sie benötigen hierzu Ihre behördliche Erzeuger- oder Beförderernummer.

Das ZKS-Postfach der HDG

Ihre Entsorgungsnachweise und Begleitscheine für die Anlieferungen bei der HDG mbH senden Sie in der ZKS an:

RolleBEH.-Nr.EntsorgungsanlageFirmenadresse
ENTH24000140Deponie HAMBERG

Hamberg 4
75433 Maulbronn

Diese wichtigen Unterlagen benötigen Sie zur Anlieferung

Bei der Anlieferung ihres gefährlichen Abfalles auf den Deponien der HDG mbH müssen Sie folgende Papiere vorlegen:

  • Ausdruck des signierten elektronischen Begleitscheines aus dem eANV-System
  • Gültige Annahmeerklärung der HDG mbH
  • Gültigen Entsorgungsnachweis (EN/SN)

Nach der Anlieferung ist folgendes zu beachten:

Sie erhalten nach der Ausfahrts-Verwiegung einen Wiegeschein. Anschließend signieren wir Ihren elektronischen Begleitschein im ZKS-Postfach der HDG und versenden ihn automatisch an die ZKS-Postfächer des Abfallerzeugers, des Beförderers sowie an die zuständige Behörde.

Für weitere Informationen steht Ihnen die ZKS zur Verfügung