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Freigegebene Abfälle
Um welche Abfälle handelt es sich bei den Anlieferungen freigegebener Abfälle?
Es handelt sich hierbei beispielsweise um Ziegel, Fliesen, Keramik, Bodenaushub und Dämmmaterial. All diese Abfälle werden bisher tagtäglich auch von anderen Kunden angeliefert und von uns sicher eingebaut. Reiner Beton wird auf der Deponie HAMBERG nicht angenommen.
Woher kommen die zweckgerichtet freigegebenen Abfälle?
Zum einen kommen die Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg (Landkreis Karlsruhe); zum anderen aus den kerntechnischen Prototyp- und Forschungsanlagen der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE) am KIT-Campus Nord (Stadt Karlsruhe).
Welche Abfälle entstehen beim Rückbau eines Kernkraftwerks?
Die beiden Blöcke des Kernkraftwerks Philippsburg haben eine Gesamtmasse von insgesamt 1.100.000 Tonnen. Das hört sich zunächst einmal viel an, doch das meiste davon sind konventionelle Wertstoffe, nämlich rund 97 - 98 %. Rund 1 - 2 % können freigemessen werden und müssen auf Deponien entsorgt werden (Radioaktivität nach dem de-minimis Konzept: max. 0,5% der ohnehin vorhandenen natürlichen Strahlung). Hier bieten geordnete Deponien - mit Basis- und Oberflächenabdichtung sowie speziellem Monitoring – eine sichere Möglichkeit. Nur rund 1 % sind radioaktives Material für die Einlagerung in Zwischen- und Endlager.
Warum werden diese Abfälle auf der Deponie HAMBERG entsorgt?
In Deutschland gilt der Grundsatz, der Abfall soll dort beseitigt werden wo er anfällt. Der Enzkreis und damit die HDG sind demnach gesetzlich verpflichtet, die Abfälle aus dem Enzkreis und den Gebieten, die sich gemäß einer Vertragsvereinbarung von 2004 gegenseitig unterstützen, anzunehmen und zu entsorgen. Die Vertragsgebiete sind der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt, die Stadt Karlsruhe und die Stadt Pforzheim. Die zu entsorgenden Abfallarten müssen jedoch von ihrer Deponieklasse und den Zuordnungswerten auf der Deponie HAMBERG zugelassen sein. Daher wird sortenreiner Beton (Abfallschlüssel 17 01 01) nicht angenommen.
Was bedeutet spezifisch freigegeben?
Das Umweltministerium Baden-Württemberg beschreibt den Freigabeprozess wie folgt: Mit dem Freimessen wird geprüft, ob und wie radioaktiv diese Abfälle tatsächlich sind. Die Grenzwerte dafür sind in der Bundesstrahlenschutz-Verordnung festgelegt. Material, dessen Radioaktivität nachweislich diese Freigabewerte unterschreitet, kann zur Deponierung freigegeben werden (§32 ff StrahlenschutzVerordnung). Dazu muss die Strahlendosis unter 10 Mikrosievert pro Jahr (μSv/a) liegen. Dieses freigegebene Material muss dann nicht mehr strahlenschutzrechtlich überwacht und kann als konventioneller Abfall behandelt werden.. Für seine weitere Behandlung gelten die Vorgaben des Abfallrechts (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Der Vorgang des Freimessens wird von unabhängigen Sachverständigen der Atomaufsichtsbehörde lückenlos überwacht. Zusätzlich prüft ein Gutachter eines behördlich zugelassenen Sachverständigeninstituts im Auftrag der HDG das Material nochmals stichprobenartig. Dieser Prozess ist eine der Grundlagen der offiziellen Freigabe, die das Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde erteilt. Das Wort "zweckgerichtet" gibt den Zweck der Freigabe an. In diesem Fall sind das Abfälle, die zum Zweck der Deponierung freigegeben werden. Daher spricht man auch von "spezifisch zur Deponierung freigegebenen Abfällen" oder von "Abfällen, die zur Deponierung freigegeben sind". Daneben gibt es auch Abfälle, die z. B. zur Verbrennung oder ohne Zweckbindung für den normalen Stoffkreislauf freigegeben werden.
Wieviel spezifisch freigegebene Abfälle sollen auf der Deponie HAMBERG angeliefert werden? Wann finden die Anlieferungen statt?
In einem ersten Schritt erwarten wir in 2025 eine Pilotcharge mit rund 6 Tonnen freigegebenen Abfällen aus dem Kernkraftwerk Philippsburg.
Müssen wir in Maulbronn und dem Umland mit einem erhöhten LKW-Aufkommen rechnen?
Nein, denn die Anlieferungen erfolgen über mehrere Jahre verteilt. Zudem liegt die Deponie HAMBERG außerhalb von Maulbronn und wird direkt über die B35 angefahren. Es rollen daher keine zusätzlichen LKWs durch die Stadt.
Aus welchen Geäudeteilen kommen die anzuliefernden spezifisch freigegebenen Abfälle?
Bei der Entscheidung, wie die Abfälle entsorgt werden, spielt deren ursprüngliche Position in den kerntechnischen Anlagen keine Rolle. Relevant sind nur die Messergebnisse. Anhand der Messwerte werden die Abfälle einer Entsorgungskategorie zugeordnet und dann für den jeweiligen Entsorgungsweg freigegeben. Wie gemessen wird, steht in der für Baden-Württemberg vereinbarten sogenannten „Handlungsanleitung“ und in der StrahlenschutzVerordnung. Die Messungen nehmen die für den Rückbau zuständigen Unternehmen unter Aufsicht des Umweltministeriums vor. Dazu prüft ein vom Umweltministerium beauftragter unabhängiger Gutachter alle Messungen. Anschließend kontrolliert der von der HDG beauftragte Gutachter diese Messungen nochmals stichprobenartig.
Wie läuft die Anlieferung ab?
In einem ersten Schritt melden die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH, kurz KTE (zuständig für den Rückbau der kerntechnischen Anlagen Karlsruhe) bzw. die EnBW Kernkraft GmbH, kurz EnKK (zuständig für das Kernkraftwerk Philippsburg) ihre Chargen beim Umweltministerium, beim unabhängigen Sachverständigen nach § 20 Atomgesetz (AtG) und bei der HDG an. Alle Beteiligten vereinbaren einen Termin, bei dem die Chargen kontrolliert werden. Nach dieser Kontrolle verplombt der AtG-Sachverständige die Abfälle. Anschließend übersenden die zuständigen Unternehmen eine umfassende Dokumentation der Charge an die HDG. Diese Dokumentation enthält Bestandslisten, Protokolle, erforderliche Nachweise, Bildaufzeichnungen usw. Die HDG prüft erneut intensiv, ob der Vorgang korrekt abgelaufen ist und das Material eingebaut werden kann.
Fällt diese Prüfung positiv aus, stellt die HDG eine vorläufige Annahmeerklärung für die angemeldeten Abfälle aus. Diese und weitere Unterlagen werden an das Umweltministerium gesendet. Falls das Umweltministerium zustimmt, erklärt die HDG endgültig, dass sie die angemeldeten Abfälle annimmt und vereinbart dafür einen Anlieferungstermin. Dieses aufwändige Verfahren stellt sicher, dass ausschließlich die Abfälle auf die Deponie kommen, die auch dafür freigegeben wurden.
Bei der Anlieferung muss sich der LKW-Fahrer, wie alle anderen Kunden, an der Deponiewaage anmelden und die Unterlagen vorlegen. Dazu gehören das Formblatt zur spezifischen Freigabe, das Protokoll zur Verladung/Verplombung, die Annahmeerklärung sowie der Begleitschein des Transporteurs. Diese Unterlagen prüft die HDG noch ein letztes Mal, ebenso, ob die Plombe am Container unversehrt ist. Wenn alles seine Richtigkeit hat, begleitet ein HDG-Fahrzeug den LKW zur vorbereiteten Einbaustelle auf der Deponie. Dort werden die Big Bags nach HDG-Handlungsanleitung sicher eingebaut und anschließend mit geeignetem Material wie z. B. Bauschutt oder Erdaushub abgedeckt. Der gesamte Vorgang wird mit Fotos dokumentiert. Zudem wird von einem externen Vermessungsbüro die exakte Position der Einbaustelle in Koordinaten erfasst und den Anlieferunterlagen beigefügt. Diese Unterlagen bewahrt die HDG auf, bis die Deponie eines Tages aus der Nachsorge entlassen wird.
Hier finden Sie den Annahmeprozess in Kurzform. Die Handlungsanleitung der HDG bildet jeden einzelnen Schritt des Annahmeprozesses ab.
Sind die Mitarbeitenden auf den Deponien für den Einbau dieser Abfälle geschult?
Tagtäglich bauen unsere Mitarbeitenden Abfälle sicher auf der Deponie HAMBERG ein. Gleichzeitig spielt die Sicherheit unserer Mitarbeitenden stets eine große Rolle. Daher schulen wir sie regelmäßig zu verschiedenen Themen der Arbeitssicherheit, des Abfalleinbaus und natürlich auch zum Umgang mit freigegebenen Abfällen.
Wie wird verhindert, dass die Abfälle stauben?
Die zur Deponierung freigegebenen Abfälle werden vor dem Transport zur Deponie, noch auf dem Gelände der Kerntechnischen Anlagen bzw. des Kernkraftwerks Philippsburg, in Big Bags verpackt. Diese werden in Transportboxen lagernd zur Deponie transportiert. Unmittelbar nach Ankunft auf der Deponie werden die Big Bags aus den Transportboxen entnommen, eingebaut und sofort abgedeckt. So ist gewährleistet, dass kein Staub entstehen kann.
Wie ist der Grenzwert von 10 Mikro-Sievert einzuordnen?
Die ohnehin vorhandene natürliche Radioaktivität beträgt als Mittelwert in Deutschland rund 2.100 Mikro-Sievert / 2,1 Milli-Sievert (bestehend aus kosmischer und terrestrischer Strahlung sowie durch Einatmung des Gases Radon und seiner Folgeprodukte) pro Jahr. Strahlenbelastungen beispielsweise durch Flugreisen (8 h auf 12 km Meereshöhe entspricht einer Strahlendosis von 40 – 100 Mikro-Sievert). Der Strahlungswert von Material, das auf Deponien abgelagert werden darf, ist nach dem sogenannten deutschen de-minimis-Konzept auf den niedrigen Wert von maximal 10 Mikro-Sievert festgelegt, also 0,5 % der ohnehin vorhandenen natürlichen Strahlung und kann lt. gesetzlicher Festlegung „außer Acht“ gelassen werden.
Die Strahlendosis von 10 Mikrosievert im Jahr (µSv/a) bezieht sich rein auf Personen, die unmittelbar am Entsorgungsvorgang beteiligt sind, wie der LKW-Fahrer und das Deponiepersonal. Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Gemeinden bekommen von dieser Strahlendosis nichts ab.
Interessant zu wissen: Die Königsstraße in Stuttgart ist mit Flossenbürger Granit gepflastert. Dieser Naturstein gibt eine natürliche Strahlung (Radium 226 und seine Zerfallsprodukte, Gamma-Strahlung) ab. Eine Verweildauer von ca. 28 Stunden auf diesen Granitplatten entspricht der Jahresdosis von 10 Mikro-Sievert.
Wieviel Strahlung bekomme ich beim Besuch der Deponie bzw. des Recyclinghofs ab?
Keine zusätzliche - zur natürlich vorhandenen Hintergrundstrahlung – zumindest nicht aus den eingelagerten Abfällen. Das Freiwerden von Staub verhindert die HDG dadurch, dass die Abfälle in Plastiksäcken (Big Bags) verpackt angeliefert und nach dem Einbauen sofort mit normalem Bauschutt abgedeckt werden.
Kann im Laufe der Zeit Strahlung in die Umwelt gelangen?
Eine Deponie ist ein komplexes technisches Bauwerk: Bevor die ersten Abfälle eingelagert werden, erhält sie eine Abdichtung zum Untergrund. Wenn die Deponie komplett verfüllt ist, wird auch die Oberfläche abgedichtet. So wird sichergestellt, dass auch Rückstände aus belasteten Mineralstoffen nicht in die Umwelt gelangen können. Dies überwachen wir zudem mit regelmäßigen Messungen an verschiedenen Stellen auf und um die Deponie sowie durch Messungen des Deponiesickerwassers.
Warum hat die HDG eine eigene Handlungsanleitung erstellt? Was regelt diese?
Zusätzlich zur „Handlungsanleitung zur Entsorgung von Freigemessenen Abfällen des Landes Baden-Württemberg“ hat die HDG eine eigene Handlungsanleitung erstellt. Die HDG-Handlungsanleitung bildet die detaillierte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ab. Sie regelt alle Anforderungen und Aufgaben aller Beteiligten im Vorfeld über die Freigabe der Abfälle, den Transport und den Einbau auf der Deponie bis hin zur Dokumentation am Ende des Vorgangs. Die HDG-Handlungshilfe ist eine konkrete Arbeitsanweisung für unsere Mitarbeitenden. Ihre Einhaltung ist verbindlich für alle Beteiligten. Ebenso ist sie ein Teil der Öffentlichkeitsinformation.